Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Patrick Flender, Geschäftsbezeichnung flendermedia, Lönsstraße 1, 29574 Ebstorf („flendermedia“) und ihren Kunden über Softwareentwicklung, Webprojekte, Standardsoftware und Plugins, Software as a Service, Hosting, Domains, Wartung, Support, Beratung, KI-gestützte Leistungen und die Anbindung von Diensten Dritter.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt flendermedia nicht.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn flendermedia ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
  4. Individuelle Vereinbarungen, etwa im Angebot, in einer Leistungsbeschreibung oder in Lizenzbedingungen eines Produkts, gehen diesen AGB vor. Die Abschnitte für einzelne Leistungsarten (§§ 3 bis 11) gehen den allgemeinen Regeln vor.
  5. Bei Plugins, die über einen Marktplatz eines Dritten vertrieben werden (zum Beispiel den JTL-Extension-Store), gelten zusätzlich die Bedingungen dieses Marktplatzes, soweit sie das Verhältnis zwischen Kunde und Marktplatz regeln.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von flendermedia sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern das Angebot nichts anderes sagt.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt, flendermedia einen Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Leistung beginnt.
  3. Bei Plugins und Lizenzen kommt der Vertrag mit Abschluss der Bestellung im Shop, im Kundenportal oder im Marktplatz zustande. Der Kunde versichert bei der Bestellung, als Unternehmer zu handeln.
  4. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind in dieser Reihenfolge: das angenommene Angebot mit Leistungsbeschreibung, Produkt- und Lizenzbeschreibungen, diese AGB.
  5. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 3 Individualentwicklung und Webprojekte

  1. Gegenstand sind die Entwicklung von Software, Plugins, Schnittstellen, Websites und Shops nach den Anforderungen des Kunden. Der genaue Umfang ergibt sich aus Angebot und Leistungsbeschreibung.
  2. Schuldet flendermedia ein bestimmtes, in der Leistungsbeschreibung festgelegtes Ergebnis, gilt Werkvertragsrecht. Beratung, Konzeption, Anpassungen nach Aufwand und agile Entwicklung in Sprints sind Dienstleistungen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. flendermedia wählt die technischen Mittel (Programmiersprachen, Frameworks, Bibliotheken, Dienste) nach eigenem Ermessen, soweit die Leistungsbeschreibung nichts vorgibt.
  4. Wünscht der Kunde Änderungen am vereinbarten Umfang, prüft flendermedia die Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine und teilt sie in Textform mit. Die Änderung wird erst nach Zustimmung des Kunden umgesetzt. Ohne Einigung gilt der bisherige Umfang.
  5. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Sie verschieben sich angemessen, solange der Kunde mit Mitwirkungen in Verzug ist oder Änderungen beauftragt.
  6. flendermedia darf Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.
  7. Arbeiten an Systemen Dritter (etwa JTL-Wawi, JTL-Shop, Zahlungsanbieter, Hosting des Kunden) setzen voraus, dass diese Systeme die nötigen Schnittstellen bereitstellen. Fehlen sie oder ändert der Dritte sie, ist das kein Mangel der Leistung von flendermedia.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit, was für die Leistung nötig ist: Informationen, Inhalte, Texte, Bilder, Testdaten, Zugänge zu Systemen und Konten sowie eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er an übergebenen Inhalten die nötigen Rechte besitzt, und stellt flendermedia von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen.
  3. Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und vor jedem Eingriff in produktive Systeme selbst, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil der Leistung von flendermedia ist.
  4. Plugins und Updates installiert der Kunde zuerst in einer Testumgebung, soweit das bei seinem System möglich ist.
  5. Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht nach, verschieben sich Termine entsprechend. flendermedia kann den dadurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnen.

§ 5 Abnahme

  1. Werkleistungen nimmt der Kunde ab, sobald flendermedia ihre Fertigstellung mitteilt und sie vertragsgemäß sind. In sich abgeschlossene Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
  2. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung und erklärt die Abnahme oder nennt die Mängel in Textform.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Mängelrechte beseitigt.
  4. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel nennt oder sie produktiv nutzt (zum Beispiel ein Plugin im Live-Shop einsetzt oder eine Website veröffentlicht). flendermedia weist mit der Fertigstellungsmitteilung auf diese Folge hin.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot oder in der Preisliste genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Leistungen nach Aufwand rechnet flendermedia nach den vereinbarten Stundensätzen in Einheiten von 15 Minuten ab, monatlich mit Tätigkeitsnachweis.
  3. Bei Festpreisprojekten kann flendermedia Abschläge verlangen: 40 % bei Auftrag, 40 % bei Bereitstellung zur Prüfung, 20 % nach Abnahme, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht.
  4. Lizenzen und Abonnements sind im Voraus für die jeweilige Laufzeit fällig. Hosting, Domains, SaaS und Wartung werden monatlich, vierteljährlich oder jährlich im Voraus berechnet.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäftsvorfälle (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
  6. Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, darf flendermedia nach Ankündigung in Textform weitere Leistungen zurückhalten sowie Lizenzen, SaaS-Zugänge und Hosting bis zum Zahlungseingang sperren.
  7. Preise für Dauerleistungen kann flendermedia mit einer Frist von zwei Monaten zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anpassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % innerhalb von zwölf Monaten kann der Kunde zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
  8. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Nutzungsrechte an Individualleistungen

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an eigens für ihn entwickelter Software, Plugins und Websites ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Leistung für eigene Geschäftszwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Ein ausschließliches Recht oder das Recht zum Weitervertrieb besteht nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich und zu Testzwecken gestattet.
  3. Den Quellcode von Individualleistungen übergibt flendermedia nach vollständiger Zahlung auf Verlangen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. flendermedia behält alle Rechte an vorbestehenden oder unabhängig entwickelten Bausteinen, Bibliotheken, Werkzeugen und Know-how, die sie in mehreren Projekten einsetzt. Daran erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit er es für die Nutzung der Individualleistung braucht.
  5. Enthält eine Leistung Open-Source-Komponenten, gelten für diese Komponenten deren Lizenzbedingungen vorrangig. flendermedia nennt die wesentlichen Komponenten auf Anfrage.
  6. Allgemeine Erkenntnisse, Methoden und Ideen aus einem Projekt darf flendermedia weiter nutzen, solange dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

§ 8 Plugins und Standardsoftware

  1. Dieser Abschnitt gilt für Software, die flendermedia nicht eigens für einen Kunden entwickelt, sondern mehreren Kunden anbietet, insbesondere Plugins für JTL-Shop und JTL-Wawi. Funktionsumfang und Systemvoraussetzungen (unterstützte Versionen von JTL-Shop, JTL-Wawi und PHP) ergeben sich aus der Produktbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung.
  2. Kostenlose Version: flendermedia kann Plugins oder Funktionsumfänge kostenlos bereitstellen. Dafür besteht kein Anspruch auf Support, Updates oder Verfügbarkeit. flendermedia haftet hier nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel.
  3. Kauflizenz: Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Recht, die erworbene Version zu nutzen. Updates und Support sind für den in der Produktbeschreibung genannten Zeitraum enthalten, sonst zwölf Monate ab Kauf. Danach läuft die erworbene Version weiter, ohne Anspruch auf Anpassung an neue Versionen von JTL-Shop, JTL-Wawi oder PHP.
  4. Abo-Lizenz: Der Kunde erhält ein einfaches, auf die Laufzeit des Abonnements beschränktes Nutzungsrecht einschließlich Updates und Support. Mit Ende des Abonnements endet das Nutzungsrecht. Das Plugin kann seine kostenpflichtigen Funktionen dann deaktivieren.
  5. Eine Lizenz gilt für eine Shop-Instanz beziehungsweise eine Wawi-Installation des Kunden, gebunden an die bei der Aktivierung hinterlegte Domain oder Lizenzkennung. Testinstallationen und Staging-Umgebungen des Kunden sind zusätzlich erlaubt. Mehr Instanzen brauchen weitere Lizenzen.
  6. Plugins dürfen eine Lizenzprüfung bei flendermedia oder dem Marktplatz durchführen. Dabei werden nur die dafür nötigen Daten übertragen (Lizenzschlüssel, Domain, Plugin- und Systemversion).
  7. Nicht erlaubt sind: Weitergabe, Vermietung oder Unterlizenzierung an Dritte; Entfernen oder Umgehen der Lizenzprüfung; Dekompilieren oder Bearbeiten über das gesetzlich erlaubte Maß (§§ 69d, 69e UrhG) hinaus. Bei Verstoß kann flendermedia die Lizenz nach erfolgloser Abmahnung sperren.
  8. Updates können Funktionen ändern, solange der wesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt. flendermedia passt Plugins während der Update-Laufzeit mit angemessener Frist an neue Hauptversionen von JTL-Shop und JTL-Wawi an. Ein Anspruch auf Unterstützung beliebiger Drittanbieter-Plugins oder Templates besteht nicht.
  9. Erstellt flendermedia auf Wunsch kundenspezifische Erweiterungen eines Plugins, gilt dafür § 3. Die Erweiterung kann flendermedia in das Standardprodukt übernehmen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden enthalten sind und nichts anderes vereinbart ist.

§ 9 SaaS, Kundenportal, Hosting und Domains

SaaS und Kundenportal

  1. Bei Software as a Service stellt flendermedia die Software für die Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, sie für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang (zum Beispiel Zahl der Nutzer) zu nutzen.
  2. flendermedia strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums ins Internet. Angekündigte Wartungsfenster und Störungen, die flendermedia nicht zu vertreten hat (etwa Ausfälle von Netzbetreibern oder Angriffe von außen), zählen nicht als Ausfall. Eine höhere Verfügbarkeit gilt nur, wenn sie gesondert vereinbart ist. Dasselbe gilt für Hosting.
  3. Daten in SaaS-Anwendungen und gehosteten Systemen sichert flendermedia mindestens täglich und bewahrt die Sicherungen mindestens 14 Tage auf. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Systems, nicht der Archivierung einzelner Datensätze für den Kunden.
  4. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verhindert die Nutzung durch Unbefugte und meldet einen Missbrauch unverzüglich. Er nutzt die Dienste nicht für rechtswidrige Inhalte oder in einer Weise, die die Systeme überlastet.
  5. Bei Verstoß gegen Absatz 4 oder einer Gefahr für die Sicherheit der Systeme darf flendermedia den Zugang vorübergehend sperren, soweit nötig, und informiert den Kunden unverzüglich.

Hosting

  1. Beim Hosting betreibt flendermedia Websites, Shops (zum Beispiel JTL-Shop), Anwendungen und E-Mail-Postfächer des Kunden auf eigenen Servern oder auf Servern eines beauftragten Rechenzentrums in der Europäischen Union. Speicherplatz, Datenvolumen, Postfächer und Leistungsmerkmale ergeben sich aus dem Angebot oder dem gebuchten Paket.
  2. flendermedia hält Betriebssystem, Webserver, Datenbank und PHP auf einem sicheren, vom Hersteller unterstützten Stand. Endet die Unterstützung einer PHP- oder Datenbankversion, kündigt flendermedia die Umstellung mindestens vier Wochen vorher an. Die Anpassung der Anwendung des Kunden an die neue Version ist nur enthalten, wenn ein Wartungsvertrag sie umfasst.
  3. Für Inhalte auf gehosteten Websites, Shops und Postfächern ist allein der Kunde verantwortlich, einschließlich Impressum, Datenschutzerklärung und Rechten an Texten und Bildern. Erhält flendermedia einen begründeten Hinweis auf rechtswidrige Inhalte, darf sie diese nach Information des Kunden sperren.
  4. Überschreitet der Kunde die vereinbarten Ressourcen dauerhaft, schlägt flendermedia ein passendes Paket vor. Bei einer Gefährdung anderer Kunden oder der Systeme darf flendermedia die Leistung vorübergehend drosseln.
  5. Bei Vertragsende stellt flendermedia dem Kunden auf Verlangen bis zum Vertragsende eine vollständige Kopie seiner Dateien, Datenbanken und Postfächer in einem gängigen Format bereit. 30 Tage nach Vertragsende löscht flendermedia die Daten endgültig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Unterstützung beim Umzug zu einem anderen Anbieter rechnet flendermedia nach Aufwand ab.

Domains

  1. flendermedia vermittelt die Registrierung von Domains bei der zuständigen Vergabestelle (zum Beispiel DENIC für .de) oder über einen Registrar. Es gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Ein Anspruch auf eine bestimmte Domain besteht erst, wenn die Vergabestelle die Registrierung bestätigt hat.
  2. Domains werden auf den Namen des Kunden registriert; der Kunde wird Domaininhaber. Registriert flendermedia eine Domain auf Wunsch des Kunden auf eigenen Namen, hält sie diese treuhänderisch für den Kunden und überträgt sie auf Verlangen.
  3. Der Kunde prüft vor der Beauftragung, dass die gewünschte Domain keine Marken-, Namens- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt. Er stellt flendermedia von Ansprüchen Dritter wegen der Domain frei.
  4. Domains laufen jeweils zwölf Monate und verlängern sich automatisch, solange der Hosting- oder Domainvertrag besteht. Die Kosten richten sich nach dem Angebot; ändert die Vergabestelle ihre Preise, darf flendermedia diese Änderung weitergeben.
  5. flendermedia verwaltet die DNS-Einträge der Domain. Änderungen auf Wunsch des Kunden (etwa für externe E-Mail- oder Shop-Dienste) setzt flendermedia im Rahmen des Vertrags um. Für Folgen fehlerhafter Angaben des Kunden haftet flendermedia nicht.
  6. Kündigt der Kunde, gibt flendermedia auf Verlangen den Autorisierungscode (AuthInfo) für den Umzug zu einem anderen Anbieter heraus, sobald alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Trifft der Kunde bis zum Vertragsende keine Weisung, darf flendermedia die Domain an die Vergabestelle zurückgeben (bei .de: DENICdirect bzw. Transit) oder löschen lassen; die Kosten dafür trägt der Kunde.
  7. Eine Domain zu löschen oder freizugeben, veranlasst flendermedia nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden in Textform.

§ 10 Wartung und Support

  1. Umfang, Kontingente und Reaktionszeiten von Wartungs- und Supportverträgen ergeben sich aus dem Angebot. Ohne Vereinbarung gilt: Erreichbarkeit werktags (Montag bis Freitag außer bundeseinheitlichen und niedersächsischen Feiertagen) von 9 bis 17 Uhr, Reaktion innerhalb von zwei Werktagen.
  2. Support erfolgt über das Ticketsystem im Kundenportal oder per E-Mail. Reaktionszeit heißt Beginn der Bearbeitung, nicht Behebung.
  3. Wartung umfasst die Pflege der vereinbarten Software: Sicherheitsupdates, Fehlerbehebung und Anpassung an geänderte Umgebungen im vereinbarten Rahmen.
  4. Nicht enthalten sind, wenn nicht ausdrücklich vereinbart: neue Funktionen, Schulungen, Arbeiten an Systemen Dritter und die Behebung von Störungen, die der Kunde oder Dritte durch Eingriffe, Fehlbedienung oder fremde Software verursacht haben. Solche Arbeiten rechnet flendermedia nach Aufwand ab.

§ 11 KI und Dienste Dritter

KI-gestützte Lösungen

  1. Chatbots, Telefonassistenten, Automatisierungen und andere KI-gestützte Lösungen nutzen Sprachmodelle und Dienste von Drittanbietern. Welche Anbieter eingesetzt werden, nennt das Angebot oder die Dokumentation.
  2. KI-Systeme erzeugen ihre Antworten auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten. Ihre Ergebnisse können unvollständig, ungenau oder falsch sein. flendermedia schuldet die vereinbarte Einrichtung und Funktionsweise, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner Ergebnisse.
  3. Der Kunde prüft KI-Ergebnisse, bevor er sie für Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite nutzt oder an Dritte weitergibt. Er erfüllt die Pflichten, die ihn als Betreiber treffen, insbesondere Transparenzpflichten gegenüber Nutzern nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689.
  4. Ändert ein Drittanbieter sein Modell, seine Preise oder Bedingungen oder stellt er einen Dienst ein, passt flendermedia die Lösung im Rahmen eines Wartungsvertrags an. Ohne Wartungsvertrag erfolgt die Anpassung nach Aufwand. Steigen die Kosten des Drittanbieters erheblich, gilt § 6 Abs. 7.
  5. Daten, die über die Lösung an KI-Dienste übermittelt werden, verarbeitet flendermedia nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (§ 14). Der Kunde gibt keine Daten in KI-Systeme ein, für deren Verarbeitung er keine Rechtsgrundlage hat.

KI-Unterstützung in der Arbeit von flendermedia

  1. flendermedia darf bei der Erbringung ihrer Leistungen KI-Werkzeuge einsetzen, etwa beim Programmieren, Testen, Dokumentieren und Formulieren. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei flendermedia; KI-gestützt erstellte Teile prüft sie wie eigene Arbeit.
  2. Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden gibt flendermedia nur in KI-Werkzeuge ein, deren Anbieter sich vertraglich verpflichtet haben, diese Daten nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden, und mit denen, soweit erforderlich, eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vereinbart ist.
  3. Für Nutzungsrechte an KI-gestützt erstellten Teilen gilt § 7 entsprechend, soweit an ihnen Rechte entstehen.

Dienste Dritter

  1. Viele Leistungen binden Dienste Dritter ein, etwa Zahlungsanbieter, Telefonie, E-Mail-Versand, Karten-, Wetter- oder Daten-APIs sowie Systeme von JTL. Für diese Dienste gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Schließt der Kunde mit dem Anbieter selbst einen Vertrag, hält er dessen Bedingungen ein.
  2. flendermedia schuldet die vereinbarte Anbindung, nicht die Verfügbarkeit oder Leistung des Dienstes selbst. Fällt ein Dienst aus, ändert ihn sein Anbieter oder stellt er ihn ein, gilt Absatz 4 entsprechend.
  3. Laufende Kosten von Diensten Dritter trägt der Kunde, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt. Rechnet flendermedia solche Kosten weiter, darf sie Preisänderungen des Anbieters weitergeben.

§ 12 Mängelrechte

  1. Software ist mangelhaft, wenn sie bei vertragsgemäßer Nutzung in der vereinbarten Umgebung nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Unerhebliche Abweichungen sind kein Mangel.
  2. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (was passiert, wann, in welcher Umgebung, mit welcher Meldung). Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
  3. flendermedia beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Lieferung einer neuen Version oder eine zumutbare Umgehungslösung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder bei erheblichen Mängeln zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 13.
  4. Kein Mangel liegt vor, wenn der Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder Dritte die Software verändert haben, sie in einer nicht freigegebenen Umgebung betrieben wird oder Systeme Dritter (etwa neue Versionen von JTL-Shop, JTL-Wawi, PHP oder fremde Plugins und Templates) sich geändert haben.
  5. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme beziehungsweise Lieferung. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen, einer Garantie sowie für Schadensersatz wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  6. Bei SaaS, Hosting und Abo-Lizenzen beseitigt flendermedia Mängel während der Laufzeit. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  7. Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorlag, kann flendermedia den Aufwand für Prüfung und Fehlersuche nach Aufwand berechnen, wenn der Kunde dies bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können.

§ 13 Haftung

  1. flendermedia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet flendermedia nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Auftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate, in jedem Fall auf 50.000 € je Schadensfall.
  3. Für den Verlust von Daten haftet flendermedia nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 4 Abs. 3) für die Wiederherstellung angefallen wäre, es sei denn, die Datensicherung war Teil der Leistung von flendermedia.
  4. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze im Shop und mittelbare Schäden haftet flendermedia bei leichter Fahrlässigkeit nicht.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen von flendermedia.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Verarbeitet flendermedia im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa beim Hosting, bei SaaS, im Support oder in KI-Lösungen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. flendermedia stellt sie im Kundenportal zur Unterzeichnung bereit.
  2. Für die Zulässigkeit der Verarbeitung gegenüber den betroffenen Personen ist der Kunde verantwortlich.
  3. Wie flendermedia selbst personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 15 Laufzeit und Kündigung

  1. Verträge über Abo-Lizenzen, SaaS, Hosting, Domains und Wartung laufen für die gebuchte Mindestlaufzeit, sonst zwölf Monate. Sie verlängern sich jeweils um die gebuchte Abrechnungsperiode, höchstens um zwölf Monate, wenn keine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform kündigt. Monatlich gebuchte Abonnements sind zum Ende jedes Monats kündbar.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für flendermedia liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder trotz Abmahnung gegen § 8 Abs. 7 oder § 9 Abs. 4 verstößt.
  3. Bei Vertragsende gelten für die Herausgabe und Löschung von Daten § 9 Abs. 10 und für Domains § 9 Abs. 16.

§ 16 Vertraulichkeit und Referenznennung

  1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Kundendaten und Quellcode, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
  2. flendermedia darf den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen und öffentlich sichtbare Ergebnisse (etwa Websites, Shops, Screenshots ohne vertrauliche Daten) in ihrem Portfolio zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von flendermedia (Ebstorf), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. flendermedia darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. flendermedia kann diese AGB für laufende Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von sechs Wochen ändern. Sie teilt die Änderungen in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, gelten die neuen AGB; auf diese Folge weist flendermedia in der Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Partei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.